Kanzlei
… sind die Fragestellungen und Aufgaben, die der notariellen Betreuung bedürfen. Sie reichen von Vertragsgestaltungen im Bereich des Grundstücksrechts (z. B. Hauskauf, Bestellungen von Erbbaurechten, Bildung von Wohnungseigentum), des Gesellschaftsrechtes (z. B. Gründung, Kauf, Umwandlung von Unternehmen) bis zur Gestaltung von Nachfolgeregelungen und familienrechtlichen Verträgen.
Entsprechend umfassend sind auch die Anforderungen an die Notare. In unserem Hause steht Ihnen Herr Büscher zur Verfügung, der sich bereits seit Jahren intensiv mit den unterschiedlichsten Aspekten der notariellen Tätigkeit beschäftigt.
Herr Dr. Bongartz steht nach seinem alterbedingten Ausscheiden aus dem Notaramt zum 01.03.2019 mit seiner Erfahrung und Expertise dem amtierenden Notar als Ansprechpartner weiter zur Verfügung.
Unsere Tätigkeiten als Notar:
Anders als der Rechtsanwalt ist der Notar niemals einseitiger Interessenvertreter.
Seine Aufgabe ist es, Verträge ausgewogen und fair zu gestalten und dabei die beidseitigen Interessen zu erforschen und zu berücksichtigen. Der Notar ist allen Beteiligten gegenüber zur Neutralität verpflichtet.
Dies erklärt, warum es unzulässig ist, dass ein Notar in derselben rechtlichen Angelegenheit gleichzeitig auch als Rechtsanwalt tätig ist.
Auch im Rahmen der Angebote und Leistungen unserer Kanzlei nimmt die notarielle Vertragsgestaltung eine zentrale Rolle ein.
Nicht weniger wichtig ist jedoch die ausgleichende und vorausschauende Rolle, die dem Notar zufällt, und deren Erfolg auf der Integrität, Seriosität sowie der Glaubwürdigkeit seiner Person basiert.
Ohne diese Vermittlerrolle würden viele Verträge nicht zustande kommen.
Dr. Michael Bongartz (a.D.)
Sebastian Büscher
T: +49 (0) 2861 / 924 53-0
F: +49 (0) 2861 / 924 53-53