Rechtsgebiete
Das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland wird immer unübersichtlicher, weil ständig neue arbeitsrechtliche Gesetze verkündet, bestehende geändert und neue gerichtliche Entscheidungen erlassen werden. Um eine alle Aspekte einbeziehende Beratung auf diesem Fachbereich zu leisten, ist daher eine ausgesprochen hohe Kompetenz erforderlich.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sowohl die Probleme und Sichtweisen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern und kann daher zuverlässig Hilfestellung leisten.
Die Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht erstreckt sich auf alle hiermit zusammenhängenden Gebiete, insbesondere auf:
Dr. Michael Bongartz (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
T: +49 (0) 2861 / 924 53-0
F: +49 (0) 2861 / 924 53-53